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Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit

  • Nico Pestel
  • , Holger Bonin
  • , Ingo Isphording
  • , Terry Gregory
  • , Marco Caliendo

Research output: Book/ReportCommissioned report

Abstract

Die vorliegende Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission beinhaltet eine empirische Analyse der Auswirkungen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 sowie der erstmaligen Anhebung zum 1. Januar 2017 auf die Zielgrößen Beschäftigung und Arbeitslosigkeit bis Mitte des Jahres 2019. Als Datenbasis dienen aggregierte amtliche Daten auf regionaler Ebene sowie administrative Daten, die die Betriebs- und die Beschäftigtenebene miteinander verbinden. Je nach Zielgröße und Untersuchungseinheit werden diese Datenquellen mit Indikatoren zur Mindestlohnbetroffenheit verknüpft. Dies erlaubt die Anwendung ökonometrischer Methoden, die einem Experimentalstandard möglichst nahekommen, so dass die erzielten Ergebnisse eine Interpretation im Sinne von UrsacheWirkungs-Relationen erlauben. Dazu werden verschiedene Varianten des so genannten Differenz-inDifferenzen-Ansatzes verwendet. Die wesentlichen Ergebnisse der Studie lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Der gesetzliche Mindestlohn hat nach seiner Einführung im Jahr 2015 bis zum aktuellen Datenrand Mitte des Jahres 2019 keine besonders ausgeprägten Auswirkungen auf die Beschäftigung entfaltet. Die Analyse kommt zwar zu statistisch signifikanten negativen Effekten auf die abhängige Beschäftigung, die aber zahlenmäßig gering ausfallen und im Wesentlichen von einem spürbaren Rückgang der geringfügigen Beschäftigung getrieben sind. Diese Befunde sind primär den kurz- und mittelfristigen Wirkungen der Einführung des Mindestlohns zuzuschreiben, während die erste Erhöhung zum 1. Januar 2017 keinen wesentlichen zusätzlichen Effekt entfaltet hat.

Die Untersuchung von individuellen Übergangswahrscheinlichkeiten zwischen Beschäftigungsverhältnissen ergibt, dass sich der aggregierte Rückgang geringfügiger Beschäftigung daraus speist, dass weniger Personen eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen haben. Vermehrte Abgänge in die Arbeitslosigkeit hat es jedoch nicht gegeben. Es kam also zu weniger Neueinstellungen, aber nicht zu vermehrten Entlassungen in diesem Bereich.

Negative Beschäftigungswirkungen sind in Regionen mit unterdurchschnittlicher Wachstumsdynamik ausgeprägter. Vor dem Hintergrund der sich gegenwärtig abschwächenden Konjunktur könnte dies bedeuten, dass der Mindestlohn noch stärkere negative BeIV Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit schäftigungswirkungen entfalten wird. Auch könnte eine deutliche Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns in einem solchen konjunkturellen Umfeld zusätzliche negative Beschäftigungswirkungen entfalten.

Auswirkungen auf die registrierte Arbeitslosigkeit lassen sich nicht nachweisen. Dies gilt sowohl für die Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB II wie auch im Rechtskreis SGB III.

Die Analysen auf Betriebsebene ergeben, dass der Beschäftigungseffekt des Mindestlohns mit der Betriebsgröße variiert. Für Großbetriebe zeigen sich negative Auswirkungen auf die Gesamtbeschäftigung, während kleine und mittelgroße Betriebe eher durch eine Restrukturierung der Beschäftigung reagieren und vermehrt von geringfügig entlohnten zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen übergehen.

Der durch die Mindestlohnreform induzierte Anstieg der Lohnkosten hat bisher nicht erkennbar zum verstärkten Einsatz arbeitssparender Technologien geführt, wie etwa den Ersatz routineintensiver Tätigkeiten durch Maschinen oder Algorithmen.
Original languageGerman
PublisherIZA – Institute of Labor Economics
Publication statusPublished - 30 Jun 2020
Externally publishedYes

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